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Ist die Kinderbetreuung in der Kita vollständig kostenlos?

Nicht ganz: Die Gebühren für den Kita-Besuch wurden abgeschafft, Beiträge für die Verpflegung („Essensgeld“) und Sonderleistungen wie z.B. eine Ferien- oder Wochenendbetreuung können bestehen bleiben. Auch für eine Betreuung, die mehr als acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche übersteigt, können die Kommunen weiterhin Gebühren verlangen.

Sonderregelungen gelten auch für Kitas in freier Trägerschaft, Betriebskitas oder die Tagespflege. Mehr dazu hier:

 

Gilt die Abschaffung der Kita-Gebühren für alle Träger, also auch Elterninitiativen, Waldorfkindergärten oder die Tagespflege?

Wir haben die Kita-Gebühren in ganz Niedersachsen abgeschafft!