
Wir sind hier doch nicht in Bayern – oder?
Kein Grund zur Panik: Ein Polizeigesetz nach bayrischem Vorbild ist mit der SPD nicht zu machen. Wir haben in Bayern gegen das dort von der CSU durchgesetzte Gesetz aus guten Gründen protestiert. Dementsprechend haben wir auch in den Verhandlungen mit den selbsternannten „Hardlinern“ der niedersächsischen CDU klare Grenzen gesetzt.
Der wichtigste Unterschied zum CSU-Gesetz in Bayern ist, dass in Niedersachsen die neuen oder erweiterten präventiven Maßnahmen im Vorfeld einer konkreten Gefahr immer nur dann zulässig sind, wenn die Polizei von einer terroristischen Bedrohung wie einem Anschlag erfährt und diesen verhindern muss. In Bayern dagegen wurden präventive Maßnahmen nicht nur bei Terrorgefahr, sondern auch bei anderen geplanten Straftaten ausgebaut.
Ein Beispiel: In Niedersachsen darf der sogenannte Unterbindungsgewahrsam nur dann angewendet werden, wenn die Polizei ein Gericht überzeugen kann, dass ein Terroranschlag unmittelbar bevorsteht. Bei allen anderen geplanten Straftaten gilt weiterhin eine maximale Dauer von 10 Tagen. Im bayrischen Gesetz gibt es diese Unterscheidung zwischen potenziellen Terroristen und anderen Straftätern bei einem solchen präventiven Gewahrsam nicht.
Zudem wurde der Unterbindungsgewahrsam im niedersächsischen Gesetz auf maximal 35 Tage klar begrenzt und muss zu Anfang, nach 14 Tagen und dann nach insgesamt 28 Tagen jeweils von einem Gericht angeordnet bzw. verlängert werden. Dieser Zeitraum gibt der Polizei die Möglichkeit, einen geplanten Terroranschlag zu verhindern und die Hintergründe zu ermitteln, bevor beispielsweise ein Gerichtsverfahren oder die Abschiebung eines Gefährders eingeleitet werden kann. In Bayern ist der präventive Gewahrsam zeitlich nicht eingeschränkt. Zwar muss ein Gericht die Haft jeweils nach 90 Tagen immer wieder verlängern, aber eine verdächtige Person kann theoretisch unendlich lang in Gewahrsam bleiben. Eine solche Regelung halten wir für verfassungswidrig. Auch eine Verlängerung des Gewahrsams auf 18 Monate (!) statt auf 35 Tage, wie von der CDU in Niedersachsen gefordert, haben wir verhindert.