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Wer zahlt für die Kinderbetreuung?

Vor der Beitragsfreiheit finanzierten zu etwa 50 bis 60% die Kommunen aus kommunalen Steuereinnahmen die Kosten für die Kinderbetreuung, etwa 10 bis 30% mussten die Eltern über die Kita-Gebühren zahlen und nominell 20% wurden vom Land Niedersachsen aus dem Landeshaushalt bezahlt (die sogenannte Personalkostenförderung).

Seit dem 1. August 2018 untersagt das Land Niedersachsen den Kommunen, von den Eltern Gebühren für die Betreuung ihrer Kinder zu verlangen. Im Gegenzug erhalten die Kommunen einen finanziellen Ausgleich vom Land, in dem der Kostenanteil des Landes (die Förderung für Personalausgaben) von 20 auf 55% erhöht wurde. Durch die Sanierung des Landeshaushaltes in den vergangenen Jahren durch die SPD-geführte Landesregierung ist das dafür notwendige Geld im Landeshaushalt verfügbar, ohne das das Land Niedersachsen zusätzliche Schulden aufnimmt.

In den kommenden Jahren wird der Kostenanteil des Landes außerdem jährlich um 1% erhöht, sodass im Kindergartenjahr 2021/2022 dauerhaft 58% erreicht werden. Diese Steigerung um 3% wird aus der Weitergabe von Bundesmitteln zur Beitragsfreiheit erstattet. Im Kindergartenjahr 2021/22 wird dann noch einmal überprüft, ob die Förderquote von 58% dauerhaft ausreicht, um die Gebührenfreiheit zu finanzieren, ohne dass die Kommunen benachteiligt werden.

Die Kommunen erleiden zudem keine finanziellen Ausfälle! Dafür wurde ein Härtefallfonds in Höhe von 48 Millionen Euro eingerichtet, aus dem Kommunen notfalls finanzielle Unterstützung bekommen. Außerdem sichert die Landesregierung gesetzlich ab, dass das Land nach 2022 den Kommunen die vereinbarten 58 Prozent der Kosten unabhängig von der Unterstützung des Bundes erstattet. Die komplette Einigung ist auf der Website des niedersächsischen Kultusministeriums hier nachzulesen.

 

Wir haben die Kita-Gebühren in ganz Niedersachsen abgeschafft!