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Reihe von Holzmännchen, eines ist gelb und das wird durch eine Lupe vergrößert dargestellt

Wer oder was ist ein „Gefährder“?

Die Behauptung, ein präventiver Polizeigewahrsam oder andere präventive Maßnahmen könnten künftig nahezu jeden treffen, ist falsch. Solche Maßnahmen können nur bei sogenannten Gefährdern durchgeführt werden, die einen Anschlag oder eine ähnliche Straftat konkret vorbereiten.

Ein Gefährder ist etwa ein Islamist oder ein Extremist, bei dem die Polizei aufgrund bestimmter Tatsachen oder Anhaltspunkte einen konkreten Verdacht hat, dass diese Person in absehbarer Zeit einen Anschlag oder eine ähnliche Straftat vorbereitet. Nur in diesem Fall dürfen präventive Maßnahmen ergriffen werden, um diese Straftat zu verhindern.

Neben einer gerichtlich angeordneten Ingewahrsamnahme zählen zu den Maßnahmen, die die Polizei durchführen kann, um einen Anschlag zu verhindern, zunächst die Ansprache durch Beamte, Meldeauflagen, Aufenthaltsvorgaben, verdeckte Ermittlungsmaßnahmen und Kontaktverbote sowie der Einsatz einer sogenannten Fußfessel zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung.

 

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