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Was ist eine Online-Durchsuchung und was bedeutet Quellen-TKÜ?

Um einen Terroranschlag zu verhindern, konnten Sicherheitsbehörden die Telefonate eines Verdächtigen abhören. Auf dessen WhatsApp-Chats oder per Skype geführte Gespräche durfte bisher aber nicht zugegriffen werden. Das wird sich ändern – allerdings nur innerhalb enger rechtlicher Grenzen.

Wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, dass jemand einen Anschlag oder eine ähnliche Straftat vorbereitet, konnte die Polizei im Zuge der Ermittlungen zum Beispiel Telefongespräche abhören – sofern eine Richterin oder ein Richter dies anordnet. Kommunizieren die Terroristen allerdings über verschlüsselte Programme wie WhatsApp, hatte die Polizei bislang keinen Zugriff. Um das zu ändern und z.B. eine terroristische Straftat im Vorfeld zu verhindern, werden künftig die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (abgekürzt Quellen-TKÜ) und auch „Online-Durchsuchungen“ möglich sein.

Das Ermöglichen der Quellen-TKÜ ist notwendig, da es inzwischen fast zum Standard geworden ist, dass Chats und Gespräche verschlüsselt werden: Messenger wie WhatsApp oder Telegram z.B. verschlüsseln die Daten, ohne dass der Nutzer sich aktiv dafür entscheiden oder etwas dazu beitragen muss. Durch eine klassische Telekommunikationsüberwachung können verschlüsselte Gespräche und Chats aber nicht ausgewertet werden. Deswegen kann die Quellen-TKÜ künftig eingesetzt werden, um die Kommunikation von Gefährdern vor der Verschlüsselung zu erfassen. Hierzu wird eine Software – ein Trojaner – auf dem Mobiltelefon oder Endgerät eines mutmaßlichen Attentäters installiert, die es ermöglicht, Daten auszuwerten, bevor diese verschlüsselt werden.

Auch bei der sogenannten Online-Durchsuchung wird ein Trojaner auf dem Computer oder Mobiltelefon eines Verdächtigen installiert, um dessen Dateien gezielt nach bestimmten Stichworten zu durchsuchen und so Hinweise und Beweise für eine geplante Straftat zu finden, hier jedoch nicht begrenzt auf Telekommunikationsdaten.

Allerdings sind die Hürden für beide Maßnahmen hoch: Sowohl Quellen-TKÜ als auch Online-Durchsuchungen dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn eine Richterin oder ein Richter dies anordnet und die Maßnahme nötig ist, um terroristische Straftaten oder schwere Gewaltstraftaten im Umfeld der organisierten Kriminalität, also beispielsweise durch einen kriminellen Clan, zu verhindern. Durch die geplante Straftat muss dabei eine Gefahr für Leib, Leben und Freiheit einer oder mehrerer Personen oder ein Angriff auf eine kritische Infrastruktur drohen. Als kritische Infrastruktur bezeichnet man Systeme und Anlagen mit übergeordneter Bedeutung für das gesellschaftliche, wirtschaftliche oder soziale Wohlergehens der Bevölkerung. Dazu gehören etwa die Wasserversorgung, Energienetze oder medizinische Einrichtungen.

 

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