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Deutsche Polizisten in Uniform von hinten

Was ist ein „Taser“? Sollen wirklich alle Polizisten damit ausgestattet werden?

Ein „Taser“ ist ein Elektroimpulsgerät, das gegen Angreifer auf kurze Distanz eingesetzt werden kann, um den Gebrauch von einer Schusswaffe zu verhindern. In Niedersachsen kann der „Taser“ ausschließlich vom Spezialeinsatzkommando (SEK) eingesetzt werden. 

Ein „Taser“ verschießt auf eine Distanz von wenigen Metern zwei Elektroden, die in der Kleidung oder der Haut eines Angreifers steckenbleiben. Durch den entstehenden geschlossenen Stromkreis werden elektrische Impulse geleitet, die eine kurzzeitige Lähmung der oberflächlichen Muskeln auslösen. Der Angreifer wird für einen Moment bewegungsunfähig.

In Niedersachsen wird der „Taser“ ausschließlich beim Spezialeinsatzkommando (SEK) eingeführt und darf nur in dem Fall eingesetzt werden, wenn dadurch der Gebrauch von Waffen vermieden werden kann. Den „Taser“ außerhalb des Spezialeinsatzkommandos zu erproben und die allgemeine Ausstattung der Polizei um den „Taser“ zu ergänzen, lehnen wir ab.

In der Öffentlichkeit ist es zuletzt zu der falschen Wahrnehmung gekommen, der „Taser“ würde angeblich flächendeckend eingeführt. Das ist falsch. Da die rechtliche Einordnung von Elektroimpulsgeräten als Waffe oder als so genanntes Hilfsmittel der körperlichen Gewalt allerdings bislang rechtlich umstritten gewesen ist, wurde im Sinne der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit der „Taser“ im neuen Polizeigesetz als Waffe eingeordnet. Dies war offenbar der Grund für das Missverständnis.

Übrigens: Bekannte Folgeschäden hat der Einsatz eines „Tasers“ bei einem sachgerechten Einsatz nicht. Medizinische Studien haben sogar gezeigt, dass moderne Herzschrittmacher und implantierte Defibrillatoren, deren elektrische Leistung die vom „Taser“ abgegebenen elektrischen Impulse um ein Vielfaches übersteigt, nicht von der Wirkung eines „Tasers“ beeinträchtigt werden.

 

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