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Nahaufnahme verschiedene Schlüssel und Schlösser auf einem Holztisch

Was bedeutet Unterbindungsgewahrsam bzw. Präventivhaft?

Um einen konkret geplanten und vorbereiteten Terroranschlag zu verhindern, können Gefährder künftig maximal bis zu 35 Tage in Polizeigewahrsam genommen werden. Dieser sogenannte Unterbindungsgewahrsam muss aber zu Anfang, dann nach 14 Tagen und dann nach insgesamt 28 Tagen von einer Richterin oder einem Richter geprüft und angeordnet werden.

Wenn die Polizei oder die Sicherheitsbehörden des Landes einen konkreten Verdacht haben, dass jemand einen Anschlag oder eine terroristische Straftat wie etwa einen Mord, schwere Brandstiftung oder einen Sprengstoffanschlag vorbereitet, kann diese Person zukünftig für bis zu 35 Tage in Gewahrsam genommen werden. Bisher war diese Zeit auf 10 Tage begrenzt. Die Erfahrung zeigt allerdings: 10 Tage sind oft zu kurz, um Anschlagspläne zu ermitteln, einen eventuellen Anschlag zu verhindern und rechtliche Maßnahmen gegen einen mutmaßlichen Terroristen einzuleiten.

Aber: Eine solche Ingewahrsamnahme kann ausschließlich durch ein Gericht angeordnet werden und muss nach 14 Tagen und nach insgesamt 28 Tagen jeweils noch einmal von einer Richterin oder einem Richter geprüft und verlängert werden. Nach 28 Tagen kann der Gewahrsam jedoch nur für noch einmal 7 Tage verlängert werden, sodass die maximale Dauer 35 Tage (14 + 14 + 7 Tage) beträgt.

Ein präventiver Gewahrsam kann auch in Zukunft nur wegen einer drohenden terroristischen Straftat angeordnet werden. Bei nicht-terroristischen Straftaten beträgt die Höchstdauer des Gewahrsams lediglich 10 Tage – und dabei wird es auch bleiben. Die Behauptung, dass quasi jeder plötzlich bis zu 35 Tage „eingesperrt“ werden kann, ist also falsch.

Nachdem die CDU im Landtagswahlkampf gefordert hat, die Präventivhaft auf ganze 18 Monate auszudehnen, war im Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU ursprünglich eine Begrenzung der Präventivhaft auf 74 Tage vorgesehen. Dieser Kompromiss findet sich als Ergebnis der Koalitionsverhandlungen auch im ersten Gesetzentwurf zum Polizeigesetz. Nachdem der wissenschaftliche Dienst des Landtags aber Bedenken in Bezug auf die Dauer geäußert hat, hat die SPD in erneuten Verhandlungen mit der CDU-Fraktion eine Begrenzung auf 35 Tage durchgesetzt.

 

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