Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Drei-Prozent-Klausel für die Wahlen zum Europäischen Parlament für verfassungswidrig erklärt. Der Bundestag hatte die Klausel im Juni vergangenen Jahres beschlossen, nachdem das Verfassungsgericht die zuvor bestehende Fünf-Prozent-Hürde für rechtswidrig befunden hatte.
Bernd Lange, niedersächsischer SPD-Europaabgeordneter, zeigt sich enttäuscht: "Die Abschaffung einer Sperrklausel bedeutet eine zunehmende Zersplitterung des Europäischen Parlaments.
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