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LEBEN UND ARBEITEN OHNE GRENZEN

Durch die Mitgliedschaft in der EU haben die Europäerinnen und Europäer einzigartige Privilegien und Freiheiten.

Bürgerinnen und Bürger der EU genießen im gesamten EU-Raum die sogenannte Arbeitnehmer- und Personenfreizügigkeit. Das bedeutet, dass sie in allen Mitgliedsstaaten ohne besondere Erlaubnis oder ein Visum arbeiten und leben dürfen und ebenso wie die Staatsangehörigen dieses Mitgliedsstaats behandelt werden müssen. Dadurch können nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Niedersachsen in der ganzen EU arbeiten, auch die Fachkräfte aus anderen EU-Ländern können unkompliziert nach Niedersachsen kommen. Da in Niedersachsen wie auch in den anderen Bundesländern ein Mangel an Fachkräften herrscht – zum Beispiel in der Pflege oder im Ingenieurswesen – profitieren niedersächsische Betriebe von dieser Freizügigkeit. Auch die Anerkennung von Abschlüssen aus anderen Mitgliedstaaten soll zukünftig noch erleichtert werden. Der Bedarf an Zuwanderung gilt jedoch nicht nur für gut ausgebildete Fachkräfte. Niedersachsen als Bundesland mit starker Landwirtschaft ist auch auf Arbeitskräfte angewiesen, die zum Beispiel saisonweise bei der Ernte helfen.

Die Freizügigkeit der Arbeitskräfte ist eine große Errungenschaft der EU, ihr darf aber keine Perspektivlosigkeit in der Heimat vorausgehen!

Gut ausgebildete Fachkräfte müssen auch zu Hause gute Arbeit finden. Deswegen muss die EU den Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit insbesondere in Südeuropa endlich entschlossen angehen.

 

EUROPAWAHL 2019: Für ein soziales Europa