
Kommt das Polizeigesetz von der SPD oder der CDU?
Bereits seit Jahren wurde die Modernisierung des niedersächsischen Polizeigesetzes diskutiert. Auch die SPD hat vor der Wahl versprochen, das Polizeigesetz vor dem Hintergrund terroristischer Bedrohungen und neuer Kommunikationsmittel zu reformieren. Die Forderungen der CDU gingen allerdings deutlich weiter.
Ein großer Teil des Entwurfs zum Polizeigesetz wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode im Rahmen des Sicherheitspakets von SPD und Grünen erarbeitet. Trotzdem waren die Verhandlungen zum Polizeigesetz einer der größten Brocken bei den Koalitionsverhandlungen mit der CDU. Denn die Forderungen, mit denen die niedersächsische CDU in den Wahlkampf gezogen ist, waren teilweise haarsträubend: Die CDU wollte zum Beispiel die Bundeswehr zum Kampf gegen den Terrorismus zu Hause in Niedersachsen einsetzen, den Einsatz von Gummigeschossen durch die Polizei erlauben, die sogenannte Schleierfahndung einführen, also Kontrollen aller niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger ohne jeden Verdacht oder ohne Zusammenhang mit einem bestimmten Ereignis und eine Präventivhaft von bis zu 18 Monaten ermöglichen.
Solche Forderungen der CDU sind nicht mit dem sozialdemokratischen Verständnis eines freien und offenen Niedersachsens und einer auf sozialer Sicherheit basierenden, demokratischen und solidarischen Gesellschaft vereinbar. Sozialdemokratische Innenpolitik bedeutet, unsere bürgerlichen Freiheiten und Grundrechte zu beschützen und gleichzeitig Verantwortungsbewusstsein und Augenmaß im Kampf gegen Terrorismus und Extremismus zu zeigen. Einen Überwachungsstaat wird es mit der SPD nicht geben. Aber unsere Sicherheitsbehörden müssen handlungsfähig sein, um die Sicherheit der Menschen in Niedersachsen zu gewährleisten. Deswegen hat auch die SPD das bestehende niedersächsische Polizeigesetz überarbeitet. Das jetzt vorliegende Polizeigesetz ist ein Kompromiss, der in zähen Verhandlungen erstritten wurde.