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Wie ist das jetzt genau mit der Tagespflege?

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlen Eltern auch keine Gebühren mehr für die Betreuung in der Tagespflege: Das Land übernimmt die Kosten für die Kindertagespflege, wenn die Tagespflege in einer Kommune den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz absichert, d.h. wenn in einer Kommune ohne Tagespflegeeinrichtungen nicht genügend Betreuungsplätze in Kindertagestätten bzw. Kindergärten zur Verfügung stehen. Der Rechtsanspruch umfasst die Betreuung für täglich vier Stunden an fünf Tagen in der Woche. Für eine Betreuung über diesen Zeitraum hinaus in einer Tagespflegeeinrichtung können trotzdem Kosten anfallen. Das gilt auch dann, wenn durch die Tagespflege ein (gebührenfreier) Halbtagsplatz in einem Kindergarten ergänzt werden soll, zum Beispiel durch eine Betreuung am Nachmittag.

 

Wir haben die Kita-Gebühren in ganz Niedersachsen abgeschafft!