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Für welche Kinder gilt die Beitragsfreiheit?

Generell gilt: Seit dem 1. August 2018 ist die Betreuung von allen Kindern ab drei Jahren für bis zu acht Stunden täglich an fünf Tagen pro Woche beitragsfrei. Für Kinder, die im laufenden Kita-Jahr drei Jahre alt werden oder über den dritten Geburtstag hinaus aus pädagogischen oder anderen Gründen weiterhin eine Krippe oder eine gemischte Gruppe besuchen, fallen die Gebühren ab dem dritten Geburtstag weg.

Die Kommunen erheben nur noch Gebühren, wenn die Betreuungszeit über acht Stunden an fünf Tagen hinausgeht. Die Gebühren für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in einer Krippe oder von Kindern im Grundschulalter in einem Hort bleiben bestehen. Sonderregelungen gelten auch für Kitas in freier Trägerschaft, Betriebskitas oder die Tagespflege. Mehr dazu hier:

 

Gilt die Abschaffung der Kita-Gebühren für alle Träger, also auch Elterninitiativen, Waldorfkindergärten oder die Tagespflege?

Wir haben die Kita-Gebühren in ganz Niedersachsen abgeschafft!