Schrittweise Lockerungen der Corona-Maßnahmen

Gestern hat die Runde aus Bundeskanzler und Ministerpräsident*innen das weitere Vorgehen bei den Corona-Maßnahmen beschlossen. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen.

computer generated representation of COVID-19 virions (SARS-CoV-2) under electron microscope Bild: https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:SARS-CoV-2#/media/File:Coronavirus_COVID-19_virus.jpg

Ab Mitte der Woche werden im ersten Schritt private Treffen von vollständig Geimpften und Genesenen wieder ohne eine Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich. Die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (eigener Haushalt plus zwei Personen) gelten weiterhin.

Ab dem 4. März sollen dann auch Diskotheken wieder öffnen können. Dabei gilt aber für Veranstaltungen drinnen und draußen 2G+ sowie eine FFP2-Maskenpflicht (außer im Sitzen).

In der Gastronomie gilt ab 24. Februar drinnen und draußen 2G sowie eine FFP2-Maskenpflicht im Innenbereich, außer im Sitzen. Ab 4. März wird dann weiter auf 3G gelockert, die Maskenpflicht bleibt bestehen.

Im Einzelhandel bleibt die FFP2-Maskenpflicht weiterhin bestehen.

Alle weiteren Regelungen finden sich hier: Übersicht über neue Regelungen ab 24. Februar und ab 4. März