Es können Hilfen in Höhe zwischen 5.000 und 100.000 Euro auf Basis der nachgewiesenen Fixkosten gewährt werden. Die Antragsstellung erfolgt wie bei den vorherigen Programmen auch durch einen prüfenden Dritten, also eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.
Die drei SPD-Abgeordneten können aus ihrer Arbeit berichten, dass sie in den letzten Monaten in Kontakt mit Unternehmerinnen und Unternehmern standen, die aus unterschiedlichen Gründen für diese Hilfen in Frage kommen. Lars Klingbeil betont: „Es ist gut, dass wir mit diesem gemeinsamen Hilfsprogramm nun nochmal Mittel für Unternehmen zur Verfügung stellen, die auch stark von der Pandemie betroffen sind, aber auf die die Hilfsprogramme bisher nicht zugeschnitten waren. Wir lassen auch diese Unternehmen nicht im Regen stehen.“
Sebastian Zinke ergänzt: „Aus vielen Gesprächen habe ich mitgenommen, dass die bereitgestellten Hilfsprogramme nicht für alle Unternehmen nutzbar waren. Mit dem Härtefallfonds steht nun eine gute Möglichkeit zur Verfügung, um auch hier finanziell zu unterstützen und die Folgen der Corona-Pandemie zumindest abzumildern.“
„Der Härtefallfonds greift, wenn Unternehmen und Soloselbständige im Haupterwerb in ihrer wirtschaftlichen Existenz coronabedingt absehbar bedroht oder massiv beeinträchtigt sind, weil die bestehenden Hilfsprogramme von Bund und Ländern nicht in Anspruch genommen werden konnten,“ informiert Dörte Liebetruth.
Informationen zum Härtefallfonds können auf der Internetseite www.haertefallhilfen.de eingesehen werden. Die Abgeordneten stehen für Rückfragen zur Verfügung.