Susanne Mittag: „Das Jahressteuergesetz entlastet unsere Vereine und Ehrenamtliche“

600 Euro – das ist der Betrag, den nebenberufliche Übungsleiter oder Pfleger künftig mehr über die sogenannte Übungsleiterpauschale steuerfrei als Aufwandsentschädigung erhalten dürfen. „Damit erkennen wir die Leistungen von zum Beispiel ehrenamtlichen Betreuern oder Fußballtrainern von Jugendmannschaften noch stärker an“, freut sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag über die Erhöhung von 2.400 auf 3.000 Euro.

Doch das Jahressteuergesetz, das zuletzt im Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist, bringt noch weitere Verbesserungen für gemeinnützige Vereine. So können diese zukünftig bis zu 45.000 Euro aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit verdienen, ohne, dass sie Körperschafts- oder Gewerbesteuer zahlen müssen. Bisher waren es 35.000 Euro.

Grundsätzlich verpflichtet der Gesetzgeber gemeinnützige Vereine dazu, ihre Mittel zeitnah zu verwenden. Diese Pflicht wird nun für kleine Vereine mit Einnahmen von weniger als 45.000 Euro entfallen. Dadurch erhalten Vereine die Möglichkeit, eine solidere Vermögenslage zu schaffen.  Ebenso kann die vereinfachte Spendenquittung nun für Spenden in Höhe von bis zu 300 Euro ausgegeben werden: „Damit entlasten wir unsere Vereine und bauen Bürokratie ab“, ist Susanne Mittag überzeugt.

Daneben sind nun auch der Klimaschutz, der Einsatz für Menschen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden und die Förderung der lokalen Kommunikation, der technischen Bildung sowie des Aufbaues und Betriebs von lokalen freien Funknetzen endlich als gemeinnützige Ziele anerkannt.