Susanne Mittag: „Novemberhilfen können jetzt beantragt werden“

75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes aus dem November 2019 – das sind die Novemberhilfen, die ab heute, dem 25.11., online unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden können“, informiert die SPD-Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag.

Wichtig ist: Sollte das Unternehmen im November 2019 noch nicht existiert haben, kann als Vergleichsumsatz der Monatsumsatz im Oktober 2020 oder der monatliche Durchschnittsumsatz seit Gründung gewählt werden.

Bei Soloselbstständigen kann alternativ der Durchschnittsumsatz des Jahres 2019 als Maßstab gewählt werden.

Die Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen.

Soloselbstständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt, sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben.

Als Voraussetzung hierfür benötigen sie ein ELSTER-Zertifikat.
Dieses kann hier beantragt werden: https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl

Die Antragstellung der Novemberhilfe erfolgt unabhängig von der Überbrückungshilfe.
Weitere Informationen zu den Novemberhilfen finden Sie hier: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/novemberhilfe.html

 

Bei Fragen zum Verfahren können sich Betroffene an susanne.mittag@nullbundestag.de wenden.