Ab sofort können Familienbildungsstätten, Werkstätten für behinderte Menschen sowie weitere gemeinnützige Sozialunternehmen in Niedersachsen, die durch die Corona-Krise in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, den „Niedersachsen-Schnellkredit Gemeinnützige Organisationen“ bei der NBank beantragen. Das Land stellt somit ein weiteres Förderprogramm zur Minderung der Folgen aus der Corona-Pandemie zur Verfügung, darauf weisen die SPD-Landtagsabgeordneten Stefan Klein und Marcus Bosse hin.
„Die gemeinnützigen Organisationen, die einen so wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in den Städten und Gemeinden leisten, wollen wir in dieser schweren Zeit unterstützen,“ so Klein und fügt hinzu, „Es geht uns darum, die soziale Landschaft auch in unserer Stadt zu sichern und die Strukturen vor Ort zu erhalten, welche durch die Corona-Pandemie in Gefahr sind“.
Bosse ergänzt, „Es ist ein wichtiges Signal für das Gemeinwesen, dass nun auch gemeinnützige Organisationen und soziale Einrichtungen Kredite mit günstigen Refinanzierungsmöglichkeiten aufnehmen können, um die so wichtige gesellschaftliche Arbeit in der aktuellen Zeit fortsetzen zu können.“
Vorgesehen sind Darlehen von 10.000 bis 800.000 Euro, wobei die Laufzeit zwischen 5, 7 und 10 Jahren variiere. Die Antragstellung ist über das Kundenportal der NBank schnell und unbürokratisch möglich. Gefördert werden laut Niedersächsischem Sozialministerium laufende Kosten (Betriebsmittel) sowie kurzfristig anstehende Anschaffungen (Investitionen) in die soziale Infrastruktur. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Gehälter, Löhne sowie Honorare für freie Mitarbeiter förderfähig.