„Während der Einschränkungen durch die Covid-19-Pandemie im ersten Halbjahr 2020 haben wir festgestellt, wie wichtig die Anbindung an das Internet ist, um miteinander in Kontakt zu bleiben. Besonders unsere Kinder benötigen einen verlässlichen Weg, weiter an der Bildung teilhaben zu können, auch wenn sie nicht direkt in der Schule lernen können. Dabei ist der Erfolg eines digitalen Unterrichts vor allem erstmal davon abhängig, ob ein mobiles Endgerät im Haushalt verfügbar ist, damit das Kind überhaupt daran teilnehmen und seine Aufgaben erfüllen kann“, so die SPD-Landtagsabgeordnete Karin Logemann. „Ein Laptop im Haus bedeutet nicht, dass diese Verbindung gesichert ist. Vor allem dann nicht, wenn die Eltern auch im Homeoffice arbeiten und das Gerät benötigen. Hier schaffen Bund und Länder jetzt Abhilfe.“
„Das ist eine Frage der Chancengleichheit“, ist die SPD-Bundestagsabgeordnete Susanne Mittag überzeugt und ergänzt: „Alle Kinder müssen die gleichen Chancen auf gute Bildung haben. Dafür mache ich mich gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion stark.“
Dabei erhalten Wesermarsch und Ammerland zusammen 1.021.712,72 Euro (aufgeschlüsselte Summen für Städte, Gemeinden und Kreise im Anhang) für die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten. „Wir müssen unsere Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzen, auch bei einem erneuten Lockdown weiterhin lernen zu können. Ich begrüße diese weitreichende Förderung“, so Logemann.
Bundesregierung und Länder haben beschlossen, 500 Millionen Euro für die Anschaffung mobiler digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler ohne Gerät bereitzustellen. Mit der Veröffentlichung der entsprechenden „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms des Bundes und der Länder“ konnten die Schulträger die Mittel für die schulgebundenen mobilen Endgeräte beantragen.
Das „Sofortausstattungsprogramm“ für mobile Endgeräte ist eine Ergänzung zum DigitalPakt Schule 2019 bis 2024. Die Finanzmittel wurden nach Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. Niedersachsen erhielt danach rund 47 Millionen Euro. Hinzu kommt ein Eigenanteil von 10 Prozent. Dieser Anteil beträgt für das Land rund 4,7 Millionen Euro, so dass für Investitionsmaßnahmen in Niedersachsen ein Gesamtfördervolumen in Höhe von rund 52 Millionen Euro zur Verfügung stand. Förderfähig waren alle entsprechenden Anschaffungen frühestens seit Beginn der Schulschließungen am 16. März 2020 und die spätestens bis zum 31.12.2020 durchgeführt werden. Eine Antragstellung war bis zum 31.8.2020 möglich.