Durch das Sportstättensanierungsprogramm des Landes Niedersachsen mit einer Gesamthöhe von bis zu 100 Mio. € zwischen 2019 bis 2022 werden im aktuellen zweiten Jahr der Förderungen 98 weitere kommunale Maßnahmen in Niedersachsen mit einer Landeszuwendung bedacht. Hierfür stehen im Haushaltsjahr 2020 insgesamt 34 Mio. € zur Verfügung – davon 10 Mio. € über eine Verpflichtungsermächtigung für die Umsetzung in 2021. Dazu erklärt der örtliche SPD-Landtagsabgeordnete Axel Brammer: „Das Beantragen der Fördermittel hat sich für unsere Kommunen im Landkreis Oldenburg und Cloppenburg gelohnt! Ich freue mich, verkünden zu können, dass 7 % der Fördermittel, also 2.358.597 €, in sechs Projekte im Landkreis Oldenburg und Cloppenburg fließen. Mit diesen Mitteln unterstützt das Land unsere Kommunen dabei, unser Sportangebot vor Ort in einem attraktiven Zustand zu halten.“
Zum zweiten Antragsstichtag am 30.04.2020 waren mehr als 260 Anträge von Landkreisen, Städten und Gemeinden aus ganz Niedersachsen mit einer beantragten Fördersumme von knapp 90 Mio. € eingegangen, weshalb eine Auswahlentscheidung getroffen werden musste.
Entsprechend dem in der Förderrichtlinie festgelegten Förderschwerpunkt werden im aktuellen Jahr ausschließlich Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für die Sanierung von Sporthallen (Turnhallen) und Hallenschwimmbädern gefördert. Unter Berücksichtigung insbesondere des Alters der Sportstätten, der Verbesserung des energetischen Zustands, der Auslastung sowie einer regional ausgewogenen Verteilung können 98 Förderanträge positiv beschieden werden, die bis zum 30.06.2020 entscheidungsreif gewesen sind. Darunter befinden sich 77 Sporthallen, eine Spitzensportstätte und 20 Hallenschwimmbäder.
Im Landkreis Oldenburg erhält die Gemeinde Hude für die Dachsanierung der Sporthalle am Huder Bach des Baujahres 1976 eine Zuwendung i.H.v. 400.000 € und die Gemeinde Ganderkesee für die Sanierung der Umkleide und der Halle des Hallenbades Ganderkesee aus dem Baujahr 1970 Fördermittel i.H.v. 1 Mio. €.
In den Landkreis Cloppenburg fließen 400.000€ für die energetische Sanierung der Sporthalle Löningen von 1968, ebenfalls 400.000 € für die Teilsanierung der Sporthalle Cappeln von 1978 und 55.905 € für die Sanierung des Daches der Sporthalle Markenhausen von 1991 in Friesoythe. Darüber hinaus erhält die Gemeinde Garrel eine Zuwendung für die Sanierung des Sportbodens der Sporthalle des Baujahres 1982 i.H.v. 102.692 €.
Der nds. Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius erklärt dazu: „Die erneut hohe Zahl der bei uns eingegangenen Anträge zeigt, dass das Sanierungsprogramm genau die richtige Entscheidung war. Es ist wichtig, dass wir die Sportstätteninfrastruktur in Niedersachsen erhalten, denn ohne Sportstätten gibt es keinen Sport. Die Menschen in Niedersachsen brauchen ihren Sport, und entsprechend gute Bedingungen, um ihn ausüben zu können. Schließlich ist Niedersachsen ein echtes Sportland, in dem jede/jeder Dritte Mitglied in einem Sportverein ist.“
Mit der Bewilligung der 34 Mio. € sind zur Hälfte der Laufzeit des Förderprogramms auch die Hälfte der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel vergeben worden. Im ersten Jahr des Programms (2019) standen 8 Mio. € für kommunale Sportstätten zur Verfügung. Hinzu kommen in jedem Jahr 5 Mio. € für den Vereinssportstättenbau, die über den Landessportbund Niedersachsen e.V. abgewickelt werden. Von den im Jahr 2020 zur Verfügung stehenden 5 Mio. € im Rahmen des Sportstättensanierungsprogramms profitieren 81 niedersächsische Sportvereine. Hier beträgt die maximale Förderhöhe 100.000 €.
Insgesamt fördert das Land Niedersachsen damit in diesem Jahr 179 Maßnahmen zum Erhalt der Sportstätteninfrastruktur in Niedersachsen.
Von 2019 bis 2022 werden insgesamt 80 Mio. € für kommunale Sportstätten und 20 Mio. € für Vereinsstätten zur Verfügung gestellt. Die Zuwendung des Landes wird in Höhe von 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, bei finanzschwachen Kommunen kann der Anteil sogar bis zu 80 % betragen. Die Mindestförderung liegt bei 50.000 €, bei Sporthallen werden maximal 400.000 € und bei Hallenschwimmbädern maximal eine Mio. € als Zuwendung gewährt.
Maßnahmen, die jetzt nicht bedient werden konnten, können nach dem nächsten Antragsstichtag am 31.03.2021 in die Entscheidungsfindung einbezogen werden, soweit mit den Maßnahmen bis dahin noch nicht begonnen worden ist und die jeweilige Kommune die Aufrechterhaltung des Antrages erklärt.