Rede: Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz

Meine Rede zu Top 10 des Maiplenums 2020

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

Vor uns liegt der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum „Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz“. Das Gesetz enthält die rechtlichen Bestimmungen und Leitlinien zur Beseitigung tierischer Nebenprodukte, die gemäß dem Europäischen Recht vom Verzehr ausgeschlossen sind.

Tierische Nebenprodukte sind alle vom Tier stammenden Reststoffe, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind. Das können ganze Tierkörper, Tierkörperteile getöteter beziehungsweise verendeter Tiere oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs einschließlich Eizellen, Embryonen und Samen, die nicht für Zuchtzwecke vorgesehen sind, sein. Diese sollen so verwertet und sicher entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden.

Mit dem vorliegenden Entwurf wird das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz an einigen Stellen vereinheitlicht und verdeutlicht, um die Abläufe der Rechnungsstellung und Kostenerstattung, zum Beispiel, zu vereinfachen. Das soll auch dazu beitragen, in Zukunft Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen.

Geändert wurde die verpflichtende Grundlage der Kostenkalkulation. Hier kam es immer wieder zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten über die Berechnung der wirtschaftlich notwendigen Kosten. Deshalb wurde der Weg der Kostenerstattung an die Inhaber von Beseitigungseinrichtungen umgestellt und damit vereinfacht. Das Ziel: die Prüfung der Tierseuchenkasse mit den Erstattungen durch Kommune und TSK zu harmonisieren.

Bisher war es so, dass die Kommunen die Kosten zu 100% der Beiträge an den Inhaber der Beseitigungseinrichtung erstattet haben. Die Tierseuchenkasse erstattete der Kommune wiederum 60% dieser Kosten. Zusätzlich nutzt die TSK aber auch ihr Prüfrecht und sollten sich aus solchen Prüfungen Kürzungen der Kosten ergeben, musste das Geld von den Inhabern der Beseitigungseinrichtungen zurück gefordert werden, da die Kommunen ja schon in Vorleistung gegangen waren. Dass das keine optimale Lösung ist, ist uns vermutlich allen klar.

Durch die neue Regelung erstattet die Tierseuchenkasse die 60% der Kosten nun direkt an die Beseitigungseinrichtungen und nicht mehr an die Kommunen. Kürzungen können so direkt um- und durchgesetzt werden. Der Gesetzentwurf dient der Versachlichung, der Vereinfachung und der Transparenz. Das unterstützen wir gerne, die SPD-Fraktion wird dem Entwurf zustimmen.

Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz auf Youtube

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