Meldefrist verlängert

Gute Nachrichten für alle landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen

Wie ich aus dem Landwirtschaftsministerium erfahren habe, wurde die Meldefrist für die Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen (ENNI) vom 31. März auf den 30. April 2020 verlängert.
Nach Ablauf der verlängerten Meldefrist prüft die Düngebehörde, ob die Nährstoffvergleiche (NV) aller verpflichteten Betriebe vorliegen. Falls die Meldung noch aussteht, erhalten sie von der Düngebehörde nach Prüfung des jeweiligen Falls zunächst ein Aufforderungsschreiben und werden nicht unmittelbar sanktioniert.
Die EU-Kommission erlaubt den Mitgliedstaaten, nach eigenem Ermessen die Frist für GAP-Agraranträge vom 15. Mai um einen Monat auf den 15. Juni 2020 zu verlängern.