Gemeinsamer Beschluss zum Mieterschutzgesetz der Landesgruppen Niedersachsen/Bremen und NRW

Forderungen zum Mieterschutzgesetz

Bezahlbares Wohnen ist mittlerweile die soziale Frage, die Menschen auch jenseits von Großstädten bewegt. Wohnung heißt Zuhause, Nachbarschaft, Teilhabe und ist identitätsstiftend. Wohnungen dürfen keine Spekulationsobjekte und Waren sein. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Mietrechtsanpassung werden sozialdemokratische Zeichen gesetzt für den Mieterschutz. Erstmalig wird bundesweit eine Kappungsgrenze zum Schutz der Mieter vor Mieterhöhung nach Modernisierung eingeführt. Neu ist ebenso eine vorvertragliche Auskunftspflicht des Vermieters zur Vormiete. Vermieter, die gezielt herausmodernisieren, müssen zukünftig mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Hinter den jetzigen Gesetzentwurf des BMJV darf nicht zurückgefallen werden. Wir müssen im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens die soziale Funktion des Mietrechts und die rechtliche Position der Mieter*Innen deutlich stärken. Daher fordern wir:

Die Modernisierungsumlage ist auf 2 Prozent über den jeweils aktuellen Hypothekenzins zu fixieren und darf generell 8 Prozent nicht übersteigen (Diese Senkung der dauerhaften Umlagefähigkeit von Modernisierungskosten ist eine längst überfällige Anpassung an das derzeitige Niveau der niedrigen Hypothekenzinsen. Insgesamt verlängert sich hierdurch lediglich der Amortisationszeitraum.)

Begründung:
Rund 40% der Haushalte in Deutschlands Großstädten müssen mehr als 30% ihres Haushaltseinkommens ausgeben, um ihre Miete (brutto kalt) zu zahlen. Das entspricht rund 5,6 Millionen Haushalte, in denen 8,6 Millionen Menschen leben. Eine Million Haushalte sogar über 50% des Einkommens.
Eine Konsequente Anwendung, z.B. der Mietpreisbremse könnte nach Einschätzungen der Hans Böckler Stiftung, die Vermieter zwingen, ihre Aufschläge bei Einzug um 22 – 29% zu reduzieren.