Rund 6,5 Millionen Wahlberechtigte

Rund 6,5 Millionen Wahlberechtigte können am Sonntag ihre kommunalen Vertreterinnen und Vertreter neu wählen. Kreistage, Regionsvesammlung, Stadt- bzw. Gemeinderäte, Samtgemeinderäte, Ortsräte und Stadtbezirksräte werden neu besetzt. In 37 Kommunen wird überdies auch direkt entschieden über die Landrätinnen und Landräte, (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister sowie über Samtgemeindebürgermeister_innen. Beginn der Wahlperiode ist der 1. November 2016.

Laut Landeswahlleiterin können sich insgesamt 25 Parteien mit Wahlvorschlägen an den Kommunalwahlen beteiligen. Insgesamt sind landesweit 29.116 Sitze zu vergeben; vor Ort ist die Zahl der Sitze von der Einwohnerzahl abhängig.

Insgesamt gibt es für die Sitze in den kommunalen Vertretungen 66.939 Bewerbungen. Die SPD stellt insgesamt 19.437 Bewerberinnen und Bewerber, davon 5.525 weibliche und 13.913 männliche Bewerber. Darin inbegriffen sind insgesamt 106 EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, so viele wie bei keiner anderen Partei bei den Kommunalwahlen 2016. Die CDU stellt insgesamt 21.165 Kandidat_innen (davon 73 EU-Bürger_innen), die Grünen stellen 5.901 Bewerber_innen (davon 39 EU-Bürger_innen) und die FDP 4.237 (davon 34 EU-Bürger_innen). Der AfD ist es nicht gelungen, ausreichend Kandidat_innen aufzustellen und ist lediglich mit 740 Kandidat_innen bei der Kommunalwahl vertreten, davon lediglich ein EU-Bürger.

Die Mandate für die kommunalen Vertretungen werden nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl vergeben. Die Wahlberechtigten haben bei jeder dieser Wahlen drei Stimmen und erhalten für jede Wahlart einen Stimmzettel, auf dem die jeweiligen Wahlvorschläge der Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzel- bewerber aufgeführt sind.

So wählen Sie richtig