Bislang war dies nur nach Überwindung hoher Hürden möglich, da es eine strikte rechtliche Trennung zwischen Pflegeheimen und ambulanten Diensten gab.
Gleichberechtigt stehen nun im neuen Gesetz über unterstützende Wohnformen betreutes Wohnen, Tagespflege, Alten-Wohngemeinschaften, ambulant betreute WGs und selbstverwaltete WGs als mögliche Formen.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung auf Initiative der rot-grünen Regierungskoalition in einem Entschließungsantrag aufgefordert, Sozialhilfeempfänger in Zukunft nicht mehr aus Kostengründen in der vollstationären Altenpflege gegen ihren Willen in Doppelzimmern untergebracht werden.