An der Gleichstellung wird gearbeitet

Gerade ist der Film „Sufragetten – Taten statt Worte“ angelaufen und in wenigen Tagen begehen wir den Internationalen Frauentag. Beides zeigt, vieles wurde bereits für die Gleichstellung erreicht. Aber keineswegs können wir uns entspannt zurücklehnen. Es gibt noch viel zu tun.

Seit 1949 ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Grundgesetz festgehalten. Vor mehr als zwei Jahrzehnten wurde in Niedersachsen das Gleichberechtigungsgesetz eingeführt. Doch nach wie vor werden Frauen und Männer in vielen Bereichen auch in unserer Gesellschaft unterschiedlich bewertet, befördert, bezahlt. Spätestens bei Umfragen zum Equal-Pay-Day am 19. März wird dies wieder besonders deutlich. 2014 haben Frauen rund 20 Prozent weniger verdient als die Männer. Es bleibt zu hoffen, dass es in diesem Jahr besser aussieht.

Die rot-grüne Mehrheit im Landtag macht sich nun daran, dass Gleichstellung noch mehr berücksichtigt wird. Auch im öffentlichen Dienst gibt es noch Nachholbedarf. So ist zum Beispiel der Anteil der Frauen in Führungspositionen zu niedrig und Beurteilungen sind noch nicht geschlechtergerecht gestaltet.

Die gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Thela Wernstedt MdL, betont: „1994 ist gesetzlich festgeschrieben worden, dass Gleichstellung Verfassungsauftrag ist. Daher sind Vorgesetzte in der Pflicht dies umzusetzen und zu begründen, wenn dieser Auftrag nur unzureichend erfüllt wird.“ Dies soll sich nun ändern mit der Novellierung des niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes. Mit einem Entschließungsantrag hat die rot-grüne Mehrheit nun den Anfang gemacht und unterstützt damit die SPD-geführte Landesregierung bei der Umsetzung der Koalitionsvorhaben.