
Damit hat das Kabinett zügig und unbürokratisch auf das Bundes-Gesetz reagiert, sodass die Mittel schnellstmöglich an die Kommunen weitergeleitet werden. Nach dem Gesetz werden die Finanzmittel je zur Hälfte auf die Kreis- und die Gemeindeebene pauschal verteilt. Die Kriterien dafür sind: Einwohnerzahl, Arbeitslosenquote und kommunale Verschuldung. So schafft die Idee von unserem Innenminister Boris Pistorius mehr Gerechtigkeit: Finanzschwache Kommunen erhalten mehr als finanzstärkere Kommunen.
Alle Förderbereiche des Bundes sind im Gesetz enthalten: Investitionen in Infrastruktur, Bildung, Klimaschutz und Konversion. Darüber hinaus gibt es auch den Förderbereich Breitband, wenn es sich um ländlichen Raum handelt.
Die Mittel werden pauschal zur Investition an die Kommunen weitergeleitet. Somit haben sie größtmögliche Flexibilität.