
Dieser nationale Konsens ist ein zentraler Baustein zur Umsetzung unseres Ziels, einen flächendeckenden Ausbau von Hochleistungsnetzen mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s bis 2018 zu ermöglichen.
Kirsten Lühmann, MdB: „Mit der Einigung von Bund und Ländern ist der Weg frei für eine zügige Nutzung der 700-MHz-Frequenzen für mobile Breitbandanwendungen. Die hälftige Teilung der Erlöse aus der Frequenzversteigerung ist ein guter Kompromiss, der es Bund und Ländern gleichermaßen ermöglicht, notwendige und passgenaue Förderstrukturen für den Breitbandausbau in allen Regionen von Deutschland zu entwickeln. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, bereits bei der Aufstellung des Bundeshaushaltes 2016 eine Mindestsumme von einer Milliarde Euro für die Breitbandförderung des Bundes einzuplanen, um hierdurch zusätzliche private Investitionen und auch beim Ausbau des Festnetzes einen großen Sprung nach vorne zu ermöglichen.
Mit der Richtungsentscheidung zur Vergabe der Digitalen Dividende II wurde nun eine wichtige Grundlage geschaffen, die Breitbandversorgung mit hohen Geschwindigkeiten von mindestens 50 Mbit/s bis 2018 flächendeckend auszubauen. Detailfragen des weiteren Vergabeverfahrens können jetzt zügig geklärt werden, insbesondere die konkreten Ausbauverpflichtungen. Dabei wird zu prüfen sein, ob die bisher von der Bundesnetzagentur angedachten Auflagen im Hinblick auf die angestrebten Ausbauziele weiter präzisiert werden können. Für die SPD-Bundestagsfraktion war zudem sehr wichtig, dass bei der Umwidmung der Frequenzen auch die Interessen von Nutzern drahtloser Produktionsmittel wie beispielsweise Kultureinrichtungen gewahrt werden, insbesondere durch die Berücksichtigung von Umstellungskosten und die Zurverfügungstellung von ausreichendem Ersatzspektrum.“