Beschluss der Bezirksschiedskommission Hannover zum Parteiordnungsverfahren gegen Sebastian Edathy

Die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover hat zu dem Parteiordnungsverfahren gegen Sebastian Edathy einen Beschluss gefasst. Danach wird das Ruhen des Verfahrens (entsprechend § 15 Abs. 3 Schiedsordnung) angeordnet, da wesentliche Fragen des Streitfalls Gegenstand eines Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft Hannover sind. Es gelte, so die Begründung, auch in Parteiordnungsverfahren die im Rechtsstaatsprinzip verankerte Unschuldsvermutung.

Die ergangene Sofortmaßnahme sei derzeit noch erforderlich und werde deshalb bis auf Weiteres aufrechterhalten (§ 19 Abs. 3 Schiedsordnung), so die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover.

Die Bezirksschiedskommission Hannover ist erstinstanzlich zuständig für das vom Parteivorstand der SPD gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy beantragte Parteiordnungsverfahren. Antragsteller und Antragsgegner sind über diesen Beschluss informiert worden.