
Die ergangene Sofortmaßnahme sei derzeit noch erforderlich und werde deshalb bis auf Weiteres aufrechterhalten (§ 19 Abs. 3 Schiedsordnung), so die Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover.
Die Bezirksschiedskommission Hannover ist erstinstanzlich zuständig für das vom Parteivorstand der SPD gegen den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy beantragte Parteiordnungsverfahren. Antragsteller und Antragsgegner sind über diesen Beschluss informiert worden.