VW-Gesetz kurz vor endgültiger Bestätigung

SPD-Generalsekretär Detlef Tanke zeigt sich sehr erfreut über das anstehende Scheitern des letzten Angriffes der EU-Kommission auf das VW Gesetz. Die Kommission hatte die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, da ihr die bisherigen Änderungen am VW-Gesetz nicht ausgereicht hatten. Nun hat aber ein zuständiger Gutachter für eine Abweisung der Klage plädiert.

„Ich hoffe, dass das Gericht nun diesem Gutachten folgen wird. Dann müsste endlich von allen akzeptiert werden, dass dieses Erfolgsmodell von Mitbestimmung und Wirtschaftlichkeit bestehen bleibt. Als SPD stehen wir bedingungslos zum VW-Gesetz. Der Einsatz dafür hat sich gelohnt“, so Tanke.
 
„Das VW-Gesetz und die starke Mitbestimmung bei Volkswagen sind die Erfolgsgaranten für diesen Automobilkonzern. Es ist unverantwortlich, dass das Gesetz immer wieder von der EU-Kommission infrage gestellt wurde. Gerade in Zeiten, in denen sich gezeigt hat, dass die absolute Marktgläubigkeit gescheitert ist, war es ein verheerendes Zeichen, gegen das VW-Gesetz vorzugehen“, so Tanke. Nach dem letzten Verfahren wurde das VW-Gesetz unter Federführung der damaligen SPD Bundesjustizministerin Zypries verändert. Mit der Abweisung der Klage wäre garantiert, dass es davon keine weiteren Abstriche geben wird.
 
„Die herausragende Bedeutung des Volkswagen-Konzerns für die niedersächsische und deutsche Volkswirtschaft und der Schutz der Arbeitnehmerinteressen rechtfertigt gerade vor dem geschichtlichen Hintergrund des Unternehmens den Einfluss des Landes Niedersachsen. Es geht darum, die Arbeitsplätze der VW-Beschäftigten zu sichern und dafür Sorge zu tragen, dass sie ihre Interessen angemessen vertreten können“, erklärt Tanke abschließend.