„Das Wegfallen der Schulsozialarbeit an Gesamtschulen kann nicht hingenommen werden. Schulsozialarbeit ist eine Landesaufgabe. Die Landesregierung ist in der Pflicht, verlässliche rechtlich und finanziell abgesicherte Rahmenbedingungen zu setzen, die die Fortsetzung der Schulsozialarbeit sichert. Herr Althusmann ist damit offensichtlich überfordert.
Es war schon skandalös genug, dass die Landesregierung die Schulen gezwungen hat, über rechtlich zweifelhafte Honorarverträge Schulsozialarbeiter zu beschäftigen. Wenn jetzt unter Hinweis auf die Unzulässigkeit dieser Kooperationsverträge die Entlassung von Schulsozialarbeitern begründet wird, dann entzieht sich das Land komplett seiner Verantwortung.
Die Schuld dafür, dass die Kinder und Jugendlichen an Gesamtschulen jetzt keinen sozialpädagogischen Ansprechpartner mehr haben, trägt einzig und alleine die Niedersächsische Landesregierung.“