
Bayern hat über 40 Jahre lang als Nehmerland vom Länderfinanzausgleich profitiert. Die jetzt bestehende Regelung ist von der bayerischen Landesregierung selbst mit ausgehandelt worden. Verträge müssen eingehalten werden. Vor dem Jahre 2019 besteht für eine Änderung kein Anlass.
Für die Finanzplanung Niedersachsens ist die Verlässlichkeit der Regelungen zum Länderfinanzausgleich unabdingbar. Immerhin erwartet Finanzminister Möllring für das laufende Jahr Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich in Höhe von 377 Millionen Euro. Umso weniger ist es zu akzeptieren, dass der Finanzminister Bayerns Klage nunmehr als ‚folgerichtig‘ rechtfertigt.
Niedersachsen darf in dieser Frage keine Zweifel aufkommen lassen. Daran muss der Ministerpräsident seinen Finanzminister erinnern.“