
Für die Schleckerfrauen in Niedersachsen sind Ausbildungen zur Erzieherin oder Altenpflegerin unerreichbar. Obwohl viele von ihnen als Person beste Voraussetzungen mitbringen und in beiden Berufen erheblicher Fachkraftbedarf besteht.
Die Hürde, an der diese Perspektive scheitert, ist die Finanzierung der Ausbildung bzw. der Lebensunterhalt nach dem 2. Ausbildungsjahr. Denn danach zahlt weder die Agentur für Arbeit, noch gibt es in Niedersachsen landesrechtliche Regelungen, die greifen würden.
Definitiv hält die Bundesregierung daran fest, nur zweijährige Berufsausbildungen zu fördern. Maximal für niedersächsische Schleckerfrauen sind damit Assistenzqualifikationen in Erziehung und Pflege möglich.
Die Ministerinnen Schröder und von der Leyen haben hohe Erwartungen geweckt – nun lassen sie die Schleckerfrauen allein!