
Das VW-Gesetz ist seit Jahrzehnten die Garantie für Werkstandorte und Arbeitsplätze im VW-Konzern. Sie darf nicht durch praxisfremde und sture neoliberale Ordnungspolitik zertrümmert werden. Die EU-Kommission will mit ihrer erneuten Klage gegen das VW-Gesetz nichts anderes, als den Einfluss des Landes Niedersachsen bei VW zu schmälern. Die Bundesregierung sollte die Klage der Kommission sehr Ernst nehmen und die Fristverlängerung nutzen, sich juristisch hochgradig zu wappnen.
Die erneute Klage beweist, dass Deutschland in Brüssel nicht schlagkräftig vertreten ist und zu oft mit mehreren Zungen aus verschiedenen Ministerien spricht. Im Falle VW kommt erschwerend hinzu, dass die FDP und das von ihr geleitete Wirtschaftsministerium höchstens halbherzig für den Bestand des VW-Gesetzes eintreten. Grundsätzlich lehnt die FDP staatliche Beteiligungen selbst an Konzernen ab, die für Wirtschaft und Arbeitsplätze bedeutend sind.
VW und das VW-Gesetz verdienen jegliche politische Unterstützung. Landes- und Bundesregierung, Parteien und Gewerkschaften müssen in den nächsten Wochen deutlich machen, welche Bedeutung VW für Deutschland hat.