Informationelle Selbstbestimmung schützen, effektive Strafverfolgung gewährleisten

Die niedersächsische SPD lehnt eine grundsätzliche verdachtsunabhängige Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten ab. Stattdessen soll die Speicherdauer auf ein notwendiges Minimum zurückgefahren werden und der Zugriff nur dann erlaubt werden, wenn der Anfangsverdacht einer schweren Straftat besteht, wie der Sprecher des SPD-Forums „Innere Sicherheit“ Grant Hendrik Tonne heute erklärte. „Die SPD in Niedersachsen ist gegen einen präventiven Grundrechtseingriff