Die Selbstständigkeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) wird von der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag unterstützt. „Wir begrüßen den Gesetzentwurf, der allerdings schon überfällig war. Wir haben einen solchen Schritt bereits vor längerer Zeit eingefordert. Denn das Urteil des Europäischen Gerichtshofs datiert vom 9. März 2010. Seitdem ist in Niedersachsen nichts geschehen.