Die SPD-Landtagsfraktion kritisiert scharf die Entscheidung von Innenminister Schünemann, gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zu polizeilichen Bereitschaftszeiten bei Castor-Transporten in Revision zu gehen. Das höchste niedersächsische Verwaltungsgericht hat klar festgestellt, dass die geleistete Mehrarbeit bei Castor-Einsätzen vollumfänglich ausgeglichen oder vergütet werden muss. Mit der Entscheidung, dagegen das Bundesverwaltungsgericht anzurufen, brüskiert der Minister die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Land und auch deren größte Interessenvertretung, die Gewerkschaft der Polizei“, erklärte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Klaus-Peter Bachmann, am Dienstag in Hannover. Schließlich sei es die GdP gewesen, die dieses Urteil in zweiter Instanz erreicht habe.