Bundesverfassungsgericht-Urteil zum Gentechnikgesetz: Sieg für Verbraucher und Umwelt

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Normenkontrollklage des Landes Sachsen-Anhalt zum Gentechnikgesetz zurückgewiesen. Die Richter bestätigten dabei die 2004 von der rot-grünen Bundesregierung erarbeitete Haftungsregelung. Die Änderungsbestrebungen der schwarz-gelben Bundesregierung werden damit von höchster Stelle in die Schranken gewiesen, so die Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion. „Die SPD-Bundestagsfraktion freut sich über diesen Sieg für Verbraucher, Umwelt und für die gentechnikfreie Lebensmittelwirtschaft. Mit seinem Urteil stellt das Bundesverfassungsgericht das Gemeinwohl eindeutig über das Profitstreben Einzelner“, erklärt der umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Matthias Miersch.