Schünemann missachtet fortgesetzt Verfassungsgericht

„Schünemann ignoriert fortgesetzt die oberste Rechtsprechung in Deutschland. Das Bundesverfassungsgericht hat 2006 eindeutig festgelegt, dass der Abschuss von entführten Passagiermaschinen gegen das grundgesetzliche Recht der körperlichen Unversehrtheit der unschuldigen Insassen verstößt. Die Penetranz, mit der Schünemann diesen Grundsatz negiert, stellt eine Missachtung eines Verfassungsorgans dar“, erklärte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Klaus-Peter Bachmann.