Die Entlassung der unter dem Spitznamen „Emmely“ bekannt gewordenen Berlinerin sei nicht gerechtfertigt, urteilten die Richter. Gabriele Lösekrug-Möller begrüßte das Urteil und sagte, es entbehre jeder Grundlage, „Menschen, die eine lange Betriebszugehörigkeit haben, wegen eines solch unverhältnismäßigen Bagatelldelikts zu entlassen.“ In ihrer Begründung erklärten die Richter, der Vertrauensverlust den die Supermarktkette ,Kaiser’s Tengelmann‘ als Kündigungsgrund