Stichwahl bei Landrats- und Bürgermeisterwahlen muss bleiben

Niedersachsens Bürgermeister und Landräte sollten bei Verfehlung der absoluten Mehrheit im ersten Wahlgang nach Ansicht der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag auch weiterhin durch eine Stichwahl bestimmt werden. „Die Abschaffung der Stichwahlen für Bürgermeister und Landräte, wie sie die Landesregierung in ihrem Entwurf zum neuen Kommunalverfassungsgesetz vorsieht, ist der falsche Weg, um der Wahlmüdigkeit und Politikverdrossenheit zu begegnen“, sagte Johanne Modder.