Die Vergabe der Sportstättensanierungsmittel durch den Innenminister wirft nach Ansicht der innenpolitischen Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Johanne Modder einige Fragen auf. Nach Ziffer 7.3 der Förderrichtlinie sind Anträge der Kommunen „für die Jahre ab 2008 spätestens bis zum 30. September des Vorjahres oder bis zum 31. März des laufenden Jahres vorzulegen.“ Gültigkeit hatte diese Richtlinie eigentlich bis zum 31. 12. 2011. Jetzt wurde sie jedoch vom Innenminsterium vorzeitig aufgehoben