Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum EU-Reformvertrag von Lissabon bekräftigt die Vereinbarkeit des Vertrags mit dem deutschen Grundgesetz. Allerdings muss das Begleitgesetz nachgebessert werden. Dies soll auf einer Sondersitzung des Bundestages Ende August geschehen. Hierzu erklärte heute der niedersächsische SPD-Europaparlamentarier Bernd Lange:
„Es ist wichtig, dass die demokratische Mitwirkung des Bundestages gestärkt wird. Eine wachsende Europäisierung