Anlässlich der 2./3. Lesung des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Stünker aus Verden: „Zu den verfassungsrechtlichen Aufgaben des Rechtsstaats gehört die Aufklärung und Verhinderung von Straftaten. Gerade im Bereich schwerer Straftaten vor allem der Organisierten Kriminalität ist es wegen der abgeschotteten Täterstrukturen