Der Landesrechnungshof kommt in seinem Jahresbericht im Bereich der Umweltverwaltung zu einem für die CDU/FDP-Landesregierung verheerenden Urteil. Er stellt fest, dass bei der Übertragung der Naturschutzaufgaben auf die 52 unteren Naturschutzbehörden aufgabenkritische Gesichtspunkte nur eine nachrangige Rolle spielten. Danach wurde nicht geprüft, welche wirtschaftlichen oder anderen Folgen die Aufgabenübertragung auf die unteren Naturschutzbehörden aus Landessicht haben könnte.