Als „schwere Schlappe für die abhörwütige Regierung Wulff“ sowie „vollinhaltliche Bestätigung unserer damaligen Bedenken“ wertet SPD-Vizefraktionschefin Hanne Modder das Urteil des Landgerichts Braunschweig zur Abhöraffäre in Wolfsburg, die weit über Niedersachsen hinaus hohe Wellen geschlagen hatte.
Die 8. Große Strafkammer des Landgerichts Braunschweig habe nunmehr entschieden, dass die Maßnahmen zur Bespitzelung der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung und eines Polizisten 2003 und 2004 rechtswidrig waren. „Es war zu keiner Zeit verhältnismäßig, dass die Landesregierung die Telefonanschlüsse der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung angezapft hat“, sagte Modder.