Lange: Neue Europäische Privatgesellschaften dürfen Mitbestimmung in Deutschland nicht aushebeln

Mit der Einführung Europäischer Privatgesellschaften (EPG) soll es ab 2010 möglich sein, europaweit tätige kleine und mittlere Unternehmen nach weitgehend einheitlichem Recht innerhalb der EU zu gründen (eine Art „Europäische GmbH“ oder Europäische „Ltd.“). Die EPG ist eine weitere Rechtsform neben der bereits bestehenden Europäischen AG (SE).

Die Europäische Kommission hat aber einen unzureichenden Vorschlag vorgelegt. Es soll nur die symbolische Mindestkapitalanforderung von einem Euro gefordert werden. Die Trennung von Register- und Geschäftssitz soll möglich sein und Besteuerung, Rechnungslegung und Insolvenzverfahren sollen sich nach nationalem Recht richten. Ein Eintrag in das zuständige nationale Register soll ausreichend sein. Die Mitbestimmung soll sich nach dem Vorschlag der EU-Kommission nach dem Recht des Mitgliedslandes, in dem EPG ihren Sitz hat richten.

Dies ist für Bernd Lange, Spitzenkandidat der niedersächsischen SPD für das Europaparlament unakzeptabel: „Bei der Mitbestimmung muss das Recht jenes Landes gelten, in dem die Gesellschaft tätig ist – und nicht etwa das Recht des Sitzstaates einer EPG.“