Studiengebühren kommen unmittelbar den Hochschulen zugute und werden dort in den Haushalt eingestellt. Sie dürfen aufgrund der gesetzlichen Regelungen nur für die Verbesserung der Lehre eingesetzt werden. – Diese Regelung wird von den Hochschulen aber oft missachtet, weil sie gar nicht so viel Geld nur für diesen Zweck ausgeben können. Die Gebühren werden deshalb häufig auch zweckentfremdet eingesetzt.
SPD-Landesverband Niedersachsen und SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag sammeln diese Fälle ab sofort im gemeinsamen Weblog der Kampagne Eintrittskarte Zukunft.