Der gesetzliche Mindestschutz für Bankeinlagen steigt am 1. Januar 2009 von derzeit 20.000 Euro auf 50.000 Euro. Das hat das Europäische Parlament in Straßburg beschlossen. „Die Erhöhung des Mindestbetrages bei der Einlagensicherung ist in Zeiten der Finanzmarktkrise ein wichtiges Signal für die Sparer in Europa. Selbst wenn eine Bank Pleite geht, ist das Ersparte im Rahmen des Mindestschutzes sicher“, betonte der niedersächsische SPD-Europaabgeordnete Matthias Groote. Zum 1. Januar 2010 soll eine weitere Erhöhung der Einlagensicherung auf 100.000 Euro folgen. Voraussetzung ist allerdings, dass die EU-Mitgliedstaaten in der Lage sind, die nötigen finanziellen Garantien zu geben. Die EU-Kommission hat den Auftrag, dies zu klären.