Gerichtsentscheidung entlastet Arbeitnehmer

Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer

Ab sofort gilt: Autofahrten zur Arbeit sind ab dem ersten Kilometer steuerlich wieder absetzbar. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Regelung, Fahrten zum Arbeitspatz erst ab dem 21. Kilometer steuerlich absetzen zu können, heute für verfassungswidrig.

„Als niedersächsische SPD begrüßen wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Diese Regelung entlastet die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.“, kommentiert der Landesvorsitzende Garrelt Duin die Entscheidung des Gerichtes. So hatte der Landeschef bereits mehrfach darauf gedrängt nicht die Entscheidung des Gerichtes abzuwarten, sondern umgehend im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu handeln.