Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat heute sein Urteil im Verfahren der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland zum so genannten VW-Gesetz verkündet. In dem Urteil wird das Gesetz aus dem Jahr 1960 für rechtswidrig erklärt. Der EuGH sieht in dem Gesetz eine Behinderung des in der EU garantierten freien Kapitalverkehrs.
Die niedersächsische SPD-Europaabgeordnete Erika Mann betont, „dass das Urteil nicht dazu führen darf, dass sich Niedersachsen aus der Verantwortung für den VW-Standort zurückzieht. Im Gegenteil: es müssen noch intelligentere Wege gefunden werden, die Standortsicherung auszubauen. Die Wirtschaftskraft unseres Landes und die Sicherung zahlreicher Arbeitsplätze bei VW sowie in der damit verbundenen Zulieferindustrie und den Forschungseinrichtungen hängt wesentlich von einer guten Kooperation zwischen dem Land Niedersachsen und VW ab.“ Dies sei in jüngster Vergangenheit nicht immer selbstverständlich gewesen, so Erika Mann. Es müsse nun erst Recht darauf geachtet werden, dass der Vorsprung im Forschungsbereich beibehalten werden könne.